NATIONALES UND INTERNATIONALES STEUERRECHT

 

Beratungen in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten erfordern eine langjährige Berufserfahrung und einen Blick die Gesamtheit der Probleme. Dies gilt gleichermassen für Privatpersonen wie für Unternehmungen.

 

Steuerfragen sind seit jeher eine Vertrauenssache. Ob Unternehmen oder Privatpersonen – ein umfassender Blick auf das Gesamte ist unabdingbar. Um überhaupt Lösungen, die im Interesse des Klienten liegen, aufzeigen zu können, sind gute Kontakte mit den Behörden essentiell. Wir beraten deshalb nicht mit kurzfristigem, sondern mit langfristigem Horizont und helfen, Risiken zu minimieren, bzw. konstruktive und nachhaltige Lösungen zu erreichen.

 

  • Steuerplanung (insbesondere im cross-border Bereich)
  • Vertretung vor Behörden
  • Nachfolgeplanungen
  • Steuerliche Aspekte bei M&A
  • Trust
  • Tax Ruling
  • Tax Opinion
  • Philantropie im grenzüberschreitenden Raum
  • Beratung bei Selbstanzeigen, Steuerstraf- und Nachsteuerverfahren
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Steuerbefreiungen
  • Tax Due Diligence für KMU
  • Beratung für Expatriates
  • Mehrwertsteuerberatung und -planung
  • Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen
  • MWST-Checks
  • Mehrwertsteuerstrafrecht

 

Ihre Ansprechpartner:

Arnold Frehner

Nicolas R. A. Koechlin