IMMOBILIENRECHT

 

Wir beraten und vertreten Vermieter in allen immobilienrechtlichen Fragen, sei es Mietrecht, Werkvertragsrecht, Stockwerkeigentum, Bau- und Planungsrecht oder Nachbarrecht.

 

 

MIETRECHT

 

Wir beraten und vertreten Vermieter in allen Fragen beim Abschluss und der Redaktion von Mietverträgen bis zur Ausweisung bei Zahlungsverzug. Was ist rechtlich zulässig, was taktisch klug und was wirtschaftlich vernünftig? Neben dem Immobilienrechtsalltag und der Auswertung der umfangreichen Rechtsprechung publizieren wir regelmässig Fachartikel, beraten die Rechtsberater von Verbänden und referieren an Seminaren von Fachverbänden und Universitäten.

 

Beispiele:

 

  • Wie überwälze ich die Kosten wertvermehrender Investitionen und umfassender Überholungen?
  • Wem muss ich die Mietzinserhöhung, Zahlungsaufforderung, Kündigung wie und wann zustellen?
  • Wann gibt es eine Mietzinsherabsetzung bei Baulärm vom Nachbargrundstück?
  • Sind die Nebenkosten geschuldet?
  • Wie hoch ist die Immobilienrechtlich zulässige Nettorendite?
  • Kann ich die Ortsüblichkeit beweisen?
  • Wie begründe ich eine Sanierungskündigung?
  • Gibt es den kleinen Unterhalt noch?
  • Was ist bei baulichen Änderungen durch den Mieter und der Rohbaumiete zu beachten?
  • Culpa in contrahendo? Wie verhalte ich mich vor Vertragsschluss?
  • Welche Forderungen darf der Mieter verrechnen?
  • Wann sind beim Ausweisungsverfahren Sachverhalt und Rechtslage klar und liquid?
  • Wann Mietvertrag, wann Pacht, wann Pensionsvertrag oder sonst was?

 

 

IMMOBILIENRECHT

 

Wir beraten und vertreten Vermieter in allen immobilienrechtlichen Fragen, sei es Mietrecht, Werkvertragsrecht, Stockwerkeigentum, Bau- und Planungsrecht oder Nachbarrecht.

 

Beispiele:

 

  • Wie überwälze ich die Kosten wertvermehrender Investitionen und umfassender Überholungen?
  • Wem muss ich die Mietzinserhöhung, Zahlungsaufforderung, Kündigung wie und wann zustellen?
  • Wann gibt es eine Mietzinsherabsetzung bei Baulärm vom Nachbargrundstück?
  • Sind die Nebenkosten geschuldet?
  • Wie hoch ist die Immobilienrechtlich zulässige Nettorendite?
  • Kann ich die Ortsüblichkeit beweisen?
  • Wie begründe ich eine Sanierungskündigung?
  • Gibt es den kleinen Unterhalt noch?
  • Was ist bei baulichen Änderungen durch den Mieter und der Rohbaumiete zu beachten?
  • Culpa in contrahendo? Wie verhalte ich mich vor Vertragsschluss?
  • Welche Forderungen darf der Mieter verrechnen?
  • Wann sind beim Ausweisungsverfahren Sachverhalt und Rechtslage klar und liquid?
  • Wann Mietvertrag, wann Pacht, wann Pensionsvertrag oder sonst was?
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WERKVERTRAGSRECHT

 

Von der verstopften Sickerleitung bis zum Eisenbahntunnel, von Feuchtigkeit im Keller bis zum undichten Flachdach: Die Fragen bleiben dieselben: Was habe ich da unterschrieben? Wie gehe ich bei Mängeln vor? Habe ich etwas verpasst bin ich bereits zu spät? Wer ein Haus kauft, erwirbt die Mängel mit. Wir vermeiden rechtliche Fehler – aber vor allem auch Prozesse, die in diesem Bereich besonders kostspielig werden können.

 

Beispiele:

 

  • Wann beginnt die Garantiefrist zu laufen?
  • Wie verhindere ich die Verjährung bei Mängeln?
  • Wie und bis wann kann ich Mängel rügen?
  • Von Rissen und Kratzern: Wer sagt mir, ob ein Mangel tatsächlich einer ist?
  • Wer trägt die Expertenkosten?
  • Ewig währt nur die Liebe: Auch nigelnagelneue Häuser brauchen Unterhalt, aber woher soll ich das wissen?

 

 

STOCKWERKEIGENTUM

 

Unsere Klienten sind Stockwerkeigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter. Wir begleiten Sie bei internen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit Nachbarn, Bauunternehmern und Behörden. Sorgfältig und umsichtig – es menschelt halt und der Hausfrieden ist oft wichtiger als der Ritt auf den Paragrafen.

 

Beispiele:

 

  • Wer zahlt die Sanierung der Dachterrasse?
  • Wem gehören die Fenster?
  • Welches Quorum erfordert der Wechsel von Öl auf Erdwärme? Einfaches, qualifiziertes Mehr oder gar Einstimmigkeit?
  • Der Stoff aus dem die Sonnenstoren sind: Meinen Miteigentümern gefällt hellblau nicht. Geht sie das überhaupt was an?
  • Wer muss Mängelrechte durchsetzen? Die Gemeinschaft oder ich?
  • Reicht der Erneuerungsfonds aus und: Wie hoch muss/soll/darf er sein?

 

Ihre Ansprechpartner:

Peter G. Augsburger

Hans Bättig