GESELLSCHAFTSRECHT UND STIFTUNGSRECHT

 

Als etablierte Wirtschaftskanzlei unterstützen und beraten wir Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder und Kadermitarbeitende in den Bereichen des Gesellschafts- und Stiftungsrechts. Wir prüfen und erstellen Reglemente und Weisungen, verfassen Verträge und optimieren die Struktur der Finanzanlagen. Zugleich sind wir Ihre Ansprechpartner, um vermittelnd Konflikte unter den Organpersonen zu bereinigen, übernehmen Sachwaltermandate und helfen Ihnen, organisatorische Mängel zu beheben. Ferner begleiten wir Nachfolgeplanungen von KMU und beraten diese in Sanierungs- und Restrukturierungssituationen. Letztlich stellen wir unser Fachwissen auch im Rahmen von Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandaten zur Verfügung.

 

  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Stiftungsgründungen, Unternehmensgründungen für KMU
  • Beratung von Verwaltungsräten und Stiftungsräten
  • Verwaltungsratsmandate, Stiftungsratsmandate
  • Aktionärbindungsverträge (ABV)
  • Nachfolgeplanungen
  • Vorprüfung von Stiftungsdokumenten
  • Erstellung und Änderung von Reglementen
  • Sanierungsmassnahmen, Nachlassverfahren
  • Vermögensübertragungen, Fusionen, Liquidationen
  • Behebung organisatorischer Mängel

 

Ihre Ansprechpartner:

Peter G. Augsburger

Arnold Frehner

Martin Müller